
Coronavirus
Corona-Update 8. April 2022 der EKvW
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CoronaUpdate 4. Juni
Update der Landeskirche zur Gestaltung des kirchlichen Lebens (hier)
Corona-Update für Posaunenchöre Stand 25.Mai 2021
Mit der aktuellen Novellierung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gibt es unsererseits neue Empfehlungen für unsere Bläserarbeit in der EKvW:
a) Mitwirkung in Gottesdiensten
• Die musikalische Gestaltung von Präsenzgottesdiensten in geschlossenen Räumen und im Freien sowie von Gottesdiensten als Stream und als Aufzeichnung, ist unter Einhaltung der unter Punkt f) genannten Abstands- und Hygieneregeln zurzeit erlaubt. Hier verweisen wir natürlich auch auf die Regelungen in den Kirchenkreisen und empfehlen, auch wenn die EKvW keine Chorgröße vorschreibt, weiterhin ein kleines Ensemble (Doppelquartett). Eine Testpflicht für Gottesdienstbesucher bzw. Mitwirkende besteht zurzeit nicht.
• Eine Probe mit den Mitwirkenden für einen bestimmten Gottesdienst und ausschließlich mit dem dafür vorgesehenen Repertoire muss nicht direkt vor dem Gottesdienst stattfinden. Sie ist auch an einem anderen Tag möglich.
• Die Teilnahme an einer Probe für den Gottesdienst ist nur mit einem bestätigten negativen Schnelltest und der sichergestellten einfachen Rückverfolgbarkeit* aller Teilnehmenden möglich (vgl. Punkt b Proben).
b) Proben (Posaunenchöre / Kirchenchöre)
• Proben von Posaunenchören sind IM FREIEN bei einem Inzidenzwert (7-Tage-Inzidenz) stabil für fünf aufeinanderfolgende Tage unter dem Wert von 100 mit einem bestätigten negativen Schnelltest und der sichergestellten einfachen Rückverfolgbarkeit* aller Teilnehmenden wieder möglich.
• Liegt der Inzidenzwert (7-Tage-Inzidenz) stabil für fünf aufeinanderfolgende Tage unter dem Wert von 50, können Proben auch in Innenräumen mit bestätigtem negativen Schnelltest und der sichergestellten einfachen Rückverfolgbarkeit* der Teilnehmenden wieder stattfinden. Die Feststellung für einen stabilen Inzidenzwert unter 50 wird durch die Allgemeinverfügung der jeweiligen Städte/Landkreise vorgenommen.
• Bei Proben im Freien und in Innenräumen sind weiterhin die unter Punkt f) genannten Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
• Es werden nur Corona-Schnelltests einer öffentlich anerkannten Corona-Teststation akzeptiert. Schul- und Arbeitgebertests oder Schnelltest für Zuhause reichen nicht aus. Die Tests dürfen maximal 24 Stunden alt sein.
c) Konzerte und Aufführungen
• Konzerte und Aufführungen sind NUR im Freien mit max. 500 Zuhörer*innen mit bestätigtem negativen Schnelltest und der sichergestellten besonderen Rückverfolgbarkeit erlaubt. Für die mitwirkenden Chöre und Musiker/innen gelten die unter Punkt f) genannten Abstands- und Hygieneregeln.
• Liegt der Inzidenzwert (7-Tage-Inzidenz) stabil für fünf aufeinanderfolgende Tage unter dem Wert von 50 können Konzerte und Aufführungen auch in Innenräumen mit Zuhörer*innen mit bestätigtem negativen Schnelltest und der sichergestellten besonderen Rückverfolgbarkeit* wieder stattfinden. Die Feststellung für einen stabilen Inzidenzwert unter 50 wird durch die Allgemeinverfügung der Städte/Landkreise vorgenommen.
d) Unterricht von Jungbläser*innen
• Der musikalische Unterricht kann als Einzelunterricht und Gruppenunterricht bis max. 5 Personen in Innenräumen / bis max. 20 Personen im Freien (plus Ausbilderin/Ausbilder, Chorleiterin/Chorleiter) für Teilnehmende bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren weiterhin in Präsenz stattfinden. Dabei sind die unter Punkt f) genannten Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
• Der musikalische Unterricht in Präsenz für Teilnehmende ab 19 Jahren darf NUR IM FREIEN stattfinden. Dabei sind die unter Punkt f) genannten Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Einzelunterricht ab 19 Jahren in Innenräumen, auch in Kirchen, ist derzeit nicht gestattet.
• Eine Teilnahme am musikalischen Unterricht ist ohne Test möglich.
e) Kurrende- und Ständchen-Einsätze von Posaunenchören im Freien
• Kurrende- und Ständchen-Einsätze von Posaunenchören IM FREIEN sind OHNE Rücksprache mit den Ordnungsämtern mit dem ganzen Posaunenchor möglich. Voraussetzung für die Anzahl der mitspielenden Bläserinnen und Bläser sind die Platzverhältnisse vor Ort und die dortige Umsetzung der Abstands- und Hygieneregeln (siehe Punkt f). Ebenso ist es selbstverständlich, dass diese Einsätze sowohl mit dem eigenen Kirchenvorstand als auch bspw. mit den Leitungen der Pflege- und Altenheime hier hinsichtlich der dort geltenden Hygieneregeln (Stichwort: Tragen von medizinischen Masken) abgestimmt werden. Bei den Einsätzen ist darauf zu achten, dass Menschenansammlungen vermieden werden.
f) Abstands- und Hygieneregeln Mit den gültigen Abstands- und Hygieneregeln bitten wir alle weiterhin verantwortungsvoll und sorgsam umzugehen und diese zu beachten. Folgende Abstands- und Hygieneregeln gelten für alle Chöre und Ensembles der Lippischen Landeskirche, die bei Gottesdiensten (Präsenz, Aufzeichnung oder Live-Streaming) oder bei Konzerten und Aufführungen (in Innenräumen bei Aufzeichnungen oder Live-Streaming oder im Freien) mitwirken bzw. diese in Kooperation mit oder im Auftrag einer Kirchengemeinde durchführen:
• Die Musikerinnen und Musiker halten einen Abstand von 2,00m zur Seite und einen Abstand von 4 m nach vorne zu anderen Musikerinnen und Musikern oder anwesenden Personen ein.
• Während der Probe für den Gottesdienst muss der Raum jeweils nach dreißig Minuten für zehn Minuten gelüftet werden.
• Alle Musikerinnen und Musiker tragen eine medizinische Maske (FFP2-Maske oder OPMaske) auch am Sitzplatz, die nur beim Singen oder Spielen abgenommen werden darf.
• Die Dokumentation zur einfachen Rückverfolgung* aller teilnehmenden Personen erfolgt schriftlich, wird für vier Wochen aufbewahrt und anschließend datenschutzkonform vernichtet.
g) Bei allen Begrenzungen von Teilnehmendenzahlen werden Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt. Geimpfte benötigen den Nachweis einer vollständigen Impfung, wobei die zweite Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegen muss. Genesene benötigen einen vom Labor bestätigten Nachweis einer Infektion, der mind. vier Wochen und max. sechs Monate alt sein darf. Sollte ein bestätigter, negativer Schnell- oder Selbsttest erforderlich sein, gilt diese Testpflicht für alle beteiligten Personen, also auch für die Chorleiter*innen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen.
Darüber hinaus gelten die Regeln des Corona-Schutzkonzeptes der jeweiligen Gemeinde.
· Hier kann auch die LUCA-App Verwendung finden.
Corona hat uns weiter im Griff
Zwei Entscheidungen sind aufgrund der Coronalage gefallen:
- Das geplante Seminar für Posaunenchorleitung vom 01.-04.07.2021 in Zusammenarbeit mit dem CVJM-Westbund im Matthias-Claudius-Haus in Eversberg ist abgesagt.
- Die geplante Bläser-Familien-Freizeit vom 24.07.-07.08. in Mittersill (Österreich) in Zusammenarbeit mit dem Posaunendienst in der Lippischen Landeskirche ist abgesagt.
Ein Termin in den Sommerferien 2023 wird avisiert und zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Beide Veranstaltungen sind auch nicht offiziell ausgeschrieben, aber in einem 2020-Rundschreiben mal genannt worden.
Wir hoffen auf Euer/Ihr Verständnis und auf eine baldige Änderung der Lage.