E R L Ä U T E R U N G E N
zum Nachweis der Befähigung
zur Wahrnehmung des nebenberuflichen Kirchenmusikdienstes
Posaunenchorleitung
in der Evangelischen Kirche von Westfalen
Der Nachweis der Befähigung zur Wahrnehmung des nebenberuflichen Posaunenchorleiterdienstes ist die erste Stufe einer kirchenmusikalischen Qualifikation für Posaunenchorleiterinnen/Posaunenchorleiter in der Evangelischen Kirche von Westfalen. Er ist als Abschluss einer Chorleitungsausbildung für nebenamtliche Leiter/Leiterinnen von Posaunenchören gedacht und berechtigt zur entsprechenden Vergütung nach den landeskirchlichen Vergütungsrichtlinien.
ZULASSUNG und ANMELDUNG
Für die Zulassung ist keine Aufnahmeprüfung erforderlich, allerdings das positive Votum einer Bundesposaunenwartin/eines Bundesposaunenwartes oder einer Landesposaunenwartin/eines Landesposaunenwarts oder des zuständigen Kreiskantors/der Kreiskantorin. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme wird deshalb empfohlen.
An Unterlagen zur Anmeldung bei den o.g. Personen werden benötigt
a) die üblichen Personalangaben (Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsort und -datum)
b) kurzer Lebenslauf,
evtl. Angaben zur musikalischen Vorbildung
c) ein pfarramtliches Zeugnis über die Vertrautheit
mit dem Gottesdienst und dem Gemeindeleben.
AUSBILDUNG
Das Ausbildungsziel ist die Vermittlung der wichtigsten Grundkenntnisse, um die selbständige Leitung eines Posaunenchores in einer Kirchengemeinde sowie die damit verbundene Ausbildung von Anfängern zu übernehmen.
Die Ausbildungsträger sind die im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen tätigen Posaunenwerke und -verbände.
Sie bieten in Seminaren und Lehrgängen eine Ausbildung für Posaunenchorleitung an, die den Bewerber/die Bewerberin auf die Prüfung zur Erlangung des Befähigungsnachweises vorbereitet.
Die Ausbildungsdauer beträgt mindestens 1 Jahr, in dem mehrere Seminare zu besuchen sind. Zusätzliche Schwerpunktangebote bieten weitere Qualifizierungsmöglichkeiten.
Zur Ausbildung gehören folgende Fächer:
1. Blechblasinstrumentenspiel
2. Posaunenchorleitung
3. Gottesdienst- und Gesangbuchkunde
4. Instrumentenkunde
5. Allgemeine Musiklehre (ohne Prüfung)
PRÜFUNGSANFORDERUNGEN
1. Blechblasinstrumentenspiel - ca. 10 Min.
2. Posaunenchorleitung - insgesamt ca. 45 Min.
A. Probenarbeit mit einem Posaunenchor
oder einer Bläsergruppe (30 min.):
(Schwierigkeitsgrad: leicht bis mittelschwer),
vergleichbar folgender Stücke aus:
Bläservorspiele zu 89 Melodien des EKG", S. 96 oder 127;
101 Bläservorspiele zum EG" Nr. 37, 81, 508
Vorspiele für Bläser zum EG" Nr. 4, 124, 170, 449, 365, 372
Vorspiele für Bläser zum EG, Anhang West" Nr. 637, 664, 671
Alte Spielmusik I", S. 6-7, 14-15 Lass dir unser Lob gefallen, Bd. III", S. 229
Lobt Gott V, S. 49.
Die Aufgaben werden dem Bewerber/der Bewerberin eine Woche vorher mitgeteilt.
B. Nachweis folgender Grundkenntnisse im anschl. Gespräch (15 Min.):
3. Gottesdienst- und Gesangbuchkunde - ca. 10 Min. (mündlich)
4. Instrumentenkunde - ca. 10 Min. (mündlich)
PRÜFUNGSAUSSCHUSS
Der Prüfungsausschuss setzt sich in der Regel aus zwei Landesposaunenwarten/Landesposaunenwartinnen (Posaunenwerk) oder Bundesposaunenwarten/Bundesposaunenwartinnen (CVJM) zusammen. Die Prüfung wird nach Bedarf abgenommen. Über den Verlauf wird ein Kurzprotokoll erstellt und das Ergebnis dem Landeskirchenamt mitgeteilt.
ZEUGNIS
Es werden keine Zensuren über die Ergebnisse in den einzelnen Prüfungsfächern erteilt. Nach Erhalt des Prüfungsprotokolls stellt das Landeskirchenamt über den Befähigungsnachweis eine Bescheinigung mit folgendem Wortlaut aus:
"Herr/Frau .... hat vor .... den Nachweis für den Befähigungsnachweis Posaunenchorleitung" gemäß der Befähigungsnachweis-VO vom 14. Dezember 2000 erbracht.
Bielefeld, den ...."
Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:
LPW KMD Ulrich Dieckmann
An der Johanneskirche 22, 59065 Hamm
Tel. 02381-66862
Mobil: 0177-7019534
Fax 02381-675383
E-Mail: LPW KMD Dieckmann
LPW Daniel Salinga
Lenhartzweg 6, 49549 Ladbergen
Tel. 05485-832 70 80
Mobil: 0163-7254642
E-Mail: LPW Sainga