
Corona-Update Stand 12.01.2021 für Posaunenchöre
12.01.2021
Corona-Update Stand 12.01.2021 für Posaunenchöre
Anbei wieder einige konkrete Hinweise und Handlungsempfehlungen für die Posaunenchöre der Evangelischen Kirche von Westfalen (Posaunenwerk in der EKvW und CVJM-Westbund e.V.).
Kurrendespiel
Das Kurrendeblasen an Altenheimen/Krankenhäusern wird als eine Versammlung zur Religionsausübung gewertet. Insofern ist sie von § 1 Abs. 3 gedeckt.
Die Erteilung einer Genehmigung (unter Benennung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen) beim zuständigen Ordnungsamt ist auch weiterhin zwingend erforderlich! Ebenso die Absprache mit den jeweils zuständigen Presbyterien.
Die musizierenden Gruppen dürfen nicht größer als 8 Personen sein.
Bei allen Bläsereinsätzen sind 2 m Abstand unter den Musizierenden einzuhalten (siehe §2 (4) der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW)
Hinweis: Das Ordnungsamt kann den Antrag auf Kurrendeblasen aufgrund der örtlichen Situation (hohe Inzidenzzahlen, lokale Hotspots etc.) ggf. auch ablehnen!
Im Falle einer Genehmigung: Verantwortliches Auftreten in der Öffentlichkeit (Hygienevorschriften/Mindestabstand, Kommen und Gehen mit Mund/Nasenschutz) wird vorausgesetzt.
Es ist außerdem wichtig darauf zu achten, dass sich keine Menschenansammlungen bilden.
2. Einzel- und Gruppenunterricht
Einzel- und Gruppenunterricht in Präsenz ist zurzeit nicht gestattet.
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt bis einschließlich 31.01.2021
Danach werden wir ggf. wieder informieren.
Evtl. Rückfragen gerne an die hauptamtlichen Posaunenwarte.
Es grüßen herzlich
BPW Klaus-Peter Diehl (0176-62382395)
kpd(at)cvjm-westbund.de
LPW KMD Ulrich Dieckmann (0177-7019534)
dieckmann(at)posaunenwerk-westfalen.de